„Eigentum verpflichtet“, eine kurze aber prägnante Aussage, die aus dem Grundgesetz Artikel 14 (2) stammt.
Die Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien, Wohnanlagen, Mehrfamilienhäusern und/oder Ferienwohnungen ist eine Aufgabe für Experten. Schließlich geht es darum, Werte zu erhalten und zugleich Kosten zu optimieren.
Bei der Einsetzung eines Verwalters vertraut der Eigentümer ihm einen nicht unerheblichen Vermögenswert an, welchen es zu erhalten und zu mehren gilt.
Wir sind uns dieser Verantwortung durchaus bewusst.